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GdB, Merkzeichen und sich daraus ergebende Vorzüge

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Beitrag von chris23 Sa 30 März 2013 - 17:52

Hallo,

die Aufgaben des Versorgungsamtes werden hier in meinem Heimatort durch die Kreisverwaltung wahrgenommen. Nach Feststellung der Diagnose in 2008 habe ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dieser wurde mit einem GdB von 50 und dem Merkzeichen "G" beschieden. Somit konnte ich schon diverse steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, wie z.B. bei der Kfz-Steuer.

Nach meinem Klinikaufenthalt im Januar 2012 stellte ich wegen Verschlechterung meines Gesundheitszustandes einen neuerlichen Antrag. Mir wurde jetzt ein GdB von 80, das Merkzeichen "aG" und die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bewilligt. Der Schwerbehindertenausweis ist unbefristet gültig. Das ist schon eine ziemliche Erleichterung, denn durch das Merkzeichen "aG" bekam ich den blauen Parkausweis mit dem ich auf Behindertenparkplätzen parken kann und habe noch so diverse andere Parkerleichterungen. Super, endlich keine weiten Wege mehr und auch keine Parkgebühren. Ich bin sehr froh darüber.

Zudem konnte ich in diesem Jahr bei meiner Einkommenssteuererklärung außergewöhnliche Belastungen geltend machen. So beträgt der Steuerpauschalbetrag bei einem GdB von 75 und 80 immerhin zur Zeit 1.060,- €. Zusätzlich zu diesen nach dem GdB gestaffelten Pauschalbeträgen können Fahrtkosten geltend gemacht werden. Bei einem GdB von 70 oder 80 und dem Merkzeichen "aG" erkennt das Finanzamt bis zu 15.000 km x 0,30 € = 4.500 € ohne besonderen Nachweis an. Als Alternative hierzu können auch die tatsächlichen Kfz-Kosten geltend gemacht werden. Vielleicht ist das ja auch für Euch interessant.

Daneben gibt es weitere außergewöhnliche Belastungen, z.B. Eigenanteile für das Krankenhaus, Kurkosten, Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kosten für die Mitnahme einer Begleitperson bei Urlaubsfahrten. Es zahlt sich auf jeden Fall aus, sich diesbezüglich mal schlau zu machen. Im Internet gibt es zahlreiche Seiten, die sich mit den steuerlichen Vorteilen im Zusammenhang mit einer Behinderung beschäftigen. Ich bin auch gerne behilflich.

Wenn man schon mit so einer Erkrankung behaftet ist, dann sollte man m. E. zumindest alle sich daraus ergebenden Vorteile in Anspruch nehmen.

Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt oder dem Finanzamt mitteilt.

LG
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Beitrag von Mario Mo 1 Apr 2013 - 17:05

Hallo Christel,

na da beweist sich doch, dass Du mit der Materie doch schon etwas länger beschäftigt bist - wenn auch notgedrungen.

Ich hatte schon 2007 den GdB 30 nach meiner Versteifung an der Lendenwirbelsäule bekommen; durch dieses psychische Zeuchs kam ich dann auf einen GdB 50 und jetzt mit den neurologischen Beschwerden gab es erst den GdB 60, dann nach Widerspruch einen unbefristeten GdB 70 und vor allem das Merkzeichen G.

Als Nichtautofahrer nutze ich dieses natürlich für die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, was mir gerade bei den Fahrten zu Therapien und Ärzten schon öfter von Nutzen war. Ich glaube, mehr Vorteile gibt's für mich aktuell nicht, eine Einkommenssteuererklärung brauche ich ja nicht machen, also entfallen damit die dortigen evtl. Ermäßigungen.

Für die Erteilung des GdB und der Merkzeichen ist hier in Brandenburg das Landesamt für Versorgung und Soziales verantwortlich, welches auf drei Orte aufgeteilt ist.

LG Mario
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Beitrag von helmut göbel Sa 6 Apr 2013 - 21:53

Hallo,

2003 wurde ich vom versorungsamt mit 40% eingestuft, mein neurologe hat mir geraten widerspruch einzu legen was ich auch gemacht habe es wurde dann auf 50% erhöht.

2005 habe ich dann einen verschlechterungsantrag gestellt und nach 2 widersprüchen wurde mir 60% und das g bewilligt

2007 erneut einen verschlechterungsantrag nach 1 wider spruch wurde dann auf 70% + B bewilligt, das B hatte ich gar nicht beantragt, habe es aber angenommen.

2009 erneut einen verschlechterungsantrag ich wollte das AG, man war das ein kampf zur zahlreiche widersprüche und mehreren angebote mich bei denen vor ort untersuchen sich zulassen was nie gemacht wurde war dann 2 jahre später das aG genehmigt.

2011 bekam ich dann dieses mal ohne wiederspruch die 100% bewilligt.

mit dem aG habe ich danach beim finazamt die 15000km nur für privatfahrten+ die fahrten zu den therapien, ärzten, apotheken rhas usw abgesetzt der sachbearbeiter wollte nur einen nachweis ob ich überhaupt ca 20000km gefahren den konnte ich nachweisen und alles war ok.

grüße an alle

helmut
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Beitrag von Thermikschnueffler Mo 17 Nov 2014 - 16:17

Hallo Forum,

ich hatte bisher nicht an einen Behindertenausweis gedacht, weil ich der Meinung war, dass dafür eine Gehbehinderung vorliegen muß. Ich bin gegenwärtig in erster Linie sprechbehindert mit Nebenwirkungen beim Schlucken, Speichel und der Nase.

Ein Autoverkäufer hat mich nach einem Ausweis gefragt. Die Autohersteller geben 15-20 % Rabatt darauf. Ich habe vor 14 Tagen beim Versorgungsamt Heidelberg einen Antrag gestellt. Ein Bekannter aus Hessen hatte mir geraten, mit dem VdK Kontakt aufzunehmen, weil der Vdk bei Widersprüchen unterstützt Das habe ich schon vorab getan. Bin gespannt, wie und wann es weitergeht.

Viele Grüße
Peter
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Beitrag von Mario Mo 24 Nov 2014 - 14:17

Hallo Peter,

ich hab schon mal etwas in einer GdS-Tabelle gewühlt, ist gar nicht so einfach, dazu etwas zu finden oder Deine Einschränkungen richtig zuzuordnen. Von der Warte her interessiert es sicher einige hier, was bei Deinem Antrag rauskommt.

Bewegungs-, Gleichgewichts- und Tonusstörungen werden ja in der GdS-Tabelle etwa mit dem GdS von Parkinson gleichgesetzt und bewertet, da ist es einfacher für mich, zu einer Bewertung zu kommen.

LG Mario

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Beitrag von helmut göbel Mi 26 Nov 2014 - 15:07

Hallo Peter,

zum Autokauf, manche Autofirmen geben schon ab 50% Rabatt ohne Merkzeichen und manche verlangen auch das G im Ausweis.

Die Rabatte sind verschieden, ca. 15-20% vom normalen Preis, wenn das Auto aber schon 10-15% unter Preis angeboten wird, ist nur noch ganz wenig drin, da ist nichts mehr mit zusätzlichen 15% wegen der Schwerbehinderung drin.

Grüße an alle.

Helmut
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Beitrag von Thermikschnueffler So 7 Dez 2014 - 14:36

Guten Tag,
ich habe meinen Schwerbehinderten-Ausweis gestern bekommen. Grad der Behinderung 60, aber ohne ein Merkzeichen, rückwirkend  ab Krankheitseintritt 2013 wie beantragt und unbefristet.
Bin noch am Überlegen, ob ich Einspruch erhebe und das Merkzeichen G beantrage.
Werde berichten.
Viele Grüße
Peter
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Beitrag von Mario So 7 Dez 2014 - 15:38

Hallo Peter,

nach meiner Erfahrung lassen sich die Versorgungsämter immer noch "Spielraum" für einen Widerspruch des Antragstellers, also ich an Deiner Stelle würde Widerspruch einlegen, denn das Merkzeichen wäre wohl sicher angemessen und würde Dir weitere Vergünstigungen schaffen.

LG Mario

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Beitrag von chris23 Mi 31 Dez 2014 - 17:26

Hallo Peter,
ich kann Mario da nur zustimmen. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch dagegen einlegen. Das Merkzeichen "G" steht Dir bestimmt zu. Bevor ich meine Rollstühle bekam und noch etwas besser gehen konnte, hatte ich auch bereits einen GdB von 60 und Mz "G" anerkannt bekommen. Also, ich wünsche Dir viel Erfolg.
Liebe Grüße
Christel
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Beitrag von Thermikschnueffler Fr 20 Feb 2015 - 17:20

Liebe PLS-ler,

nachfolgend meine aktuelle Erfahrung mit dem Versorgungsamt Heidelberg.

Anfang Dezember habe ich Widerspruch gegen den Bescheid mit einem GdB von nur 60 eingelegt. Mitte Dezember erhielt mein Hausarzt eine Anfrage für eine klinische Befundbeschreibung. Diese Anfrage war entgegen der Ankündigung des Versorgungsamtes nicht mit mir abgestimmt. Mein Hausarzt fühlte sich nicht kompetent. Ich habe deshalb meinen Neurologen um ein aktuelles Attest zur Vorlage beim Versorgungsamt gebeten. Dieses Attest wurde von ihm erstellt und enthält die Aussage, dass der GdB 60 für meine Behinderung zu niedrig und zu überprüfen ist.

Mitte des Monats ging mir der Widerspruchbescheid vom Versorgungsamt zu mit der überraschenden Aussage, dass mein Widerspruch zurückgewiesen wird. Gegen den Bescheid muß Klage binnen eines Monats beim Sozialgericht Mannheim erfolgen. Nächste Woche werde ich mit dem VdK über eine Klage sprechen.

Mich würde interessieren, ob es im Forum Teilnehmer gibt, die  Erfahrungen mit dem Klageweg haben und mir Tipps geben können.

Besten Dank und viele Grüße
Peter
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Beitrag von boulderbiking So 22 Feb 2015 - 12:33

Hallo Peter,

ich habe zwar keine Erfahrung mit dem Klageweg, möchte Dir und anderen Betroffenen aber gerne ein alternatives Vorgehen aufzeigen, mit welchem ich immer erfolgreich war. Wenn der Bescheid mit einem, meiner Meinung nach, zu geringem GdB kam, dann habe ich nie Einspruch eingelegt, sondern einfach 3-4 Monate gewartet und dann einen neuen Termin beim Neurologen gemacht. Dort habe ich die Progredienz der Erkrankung (geringere Gehstrecke, Zunahme der Spastik, Verschlechterung der Sprache...) feststellen lassen. Vieles davon ist ja oft subjektiv und lässt sich gar nicht objektiv überprüfen. Der Neurologe hat das dann alles in einen neuen Arztbrief aufgenommen und damit habe ich dann einen Verschlechterungsantrag gestellt. Dieser ist dann jedes Mal stattgegeben worden. Inzwischen habe ich 100% GdB mit Merkzeichen B,G und aG.

Liebe Grüße,
Marcus

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Beitrag von helmut göbel Mo 23 Feb 2015 - 14:45

Hallo Peter,

wenn ich, egal was ich wollte vom Versorgungsamt oder von der KK, habe ich immer schon vorher darauf hin gearbeitet und das mit meinem Neurologen abgesprochen, damit, wenns soweit war, das immer, was in meiner Akte stand, was der Neurologe in seinem Arztbericht einfügen konnte.
Ich habe da immer Erfolg dabei gehabt und wenns auf Anhieb nicht geklappt hat habe ich 1 oder 2 widersprüche eingelegt und den Grund angefragt, warum es abgelehnt wurde, mit dem Grund was zur Ablehnung geführt hat, hat dann mein Neurologe beim Widerspruch begründet.

Von einer Klage würde ich dir abraten, dauert ca. 2 Jahre bis das Urteil kommt, ein Bekannter wartet schon knapp 3 Jahre auf das Urteil, dem wurde die Reha verweigert.

Grüße an alle
Helmut
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Beitrag von Thermikschnueffler Mo 23 Feb 2015 - 17:37

Hallo Marcus und Helmut,
herzlichen Dank für Eure interessanten Beiträge. Marcus ist bedauerlicherweise ein Sonderfall. Bei mir ist der Krankheitsverlauf bisher ziemlich konstant.
Sehr interessant ist die Äußerung von Helmut zur langen Klagedauer.
Das Versorgungsamt Heidelberg hatte meinen Hausarzt wegen einer Stellungnahme angeschrieben. Da er sich nicht kompetent fühlte, wurde die Anfrage an meinen Neurologen weitergeleitet. Dieser hat in seinem Attest darauf hingewiesen, dass meine Behinderung mit einem höheren GdB als 60 zu bewerten ist und um Überprüfung gebeten. Gleichwohl wurde mein Widerspruch vom Versorgungsamt  zurückgewiesen. Ich nehme jetzt zunächst die VdK-Beratung in Anspruch.
Nochmals besten  Dank für Eure Unterstützung.
Liebe Grüße
an alle
Peter
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Beitrag von helmut göbel Mi 25 Feb 2015 - 9:19

Hallo Peter,

fordere die Unterlagen an die zur Ablehnung geführt hat, dann weißt Du, was die bemängelt haben, und Du kannst dann gezielt den Grund bearbeiten. Wenn du nicht den genauen Grund weißt, kann der Neurologe vieles begründen, was gar nicht das Problem ist.

Das hat mir meine Sachbearbeiterin von der KK so als Tipp gesagt.

Gruß Helmut
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Beitrag von Mario Sa 28 Feb 2015 - 19:50

Hallo Peter,

mit dem Klageweg hab ich keinerlei Erfahrung, ich hab bei Ablehnung dann wie Marcus einfach einige Monate später einen erneuten Antrag gestellt und das hat zum Glück bisher immer zum Erfolg geführt.

Viel Erfolg bei der Klage und berichten nicht vergessen.

LG Mario

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Beitrag von Thermikschnueffler Sa 23 Mai 2015 - 18:34

Hallo liebe Mitbetroffenen,

hier ein Zwischenbericht zum Thema "Versorgungsamt".


Mein Widerspruch gegen den GdB 60 bei der Erstfeststellung im Dezember 2014 wurde vom Versorgungsamt im Januar 2015 zurückgewiesen, obwohl sich mein Neurologe in einem  neuen Attest für eine GdB-Überprüfung und -Erhöhung ausgesprochen hatte.

Ich habe daraufhin Klage beim Sozialgericht eingereicht. Dies hat dazu geführt, dass mir das Versorgungsamt eine Neufeststellung des GdB angeboten hat, wenn ich die Klage ruhen lasse. Das habe ich getan. Das Versorgungsamt hat bei meinem Neurologen ein aktuelles Attest eingeholt, in dem sich dieser für einen GdB bis 100 aussprach. Der neue Schwerbehinderten-Ausweis hat einen von mir jetzt akzeptierten GdB 70, aber nicht das ursprüngliche Gültigkeitsdatum 10/2013, den Eintritt meiner Erkrankung. Ich habe jetzt um Korrektur der Gültigkeit gebeten. Seit März d.J. bin ich VdK-Mitglied wegen der Sozialberatung.

Ein neues Thema für mich ist die Zuzahlungsbefreiung. Gibt es Erfahrungen damit?

Herzliche Grüße und frohe Pfingsten
Peter
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Beitrag von Mario Mo 25 Mai 2015 - 13:39

Hallo Peter,

na da hat sich das Durchhalten ja gelohnt und beim nächsten Erhöhungsantrag zickt das Versorgungsamt mglw. dann nicht mehr so rum. Und wenn Du nun zunächst zufrieden bist, dann ist ja alles okay. Hast Du denn auch mal irgendwelche Merkzeichen beantragt?

Zur Befreiung von den Zuzahlungen gilt Folgendes: bei chronischen Erkrankungen - dies bescheinigt Dir Dein Arzt - zahlst Du nur noch 1 Prozent Deines jährlichen Bruttoeinkommens bei Medikamenten und Verordnungen dazu und die sind vermutlich schnell erreicht. Den Antrag mit der Bestätigung Deines Arztes und den Einkommensnachweis sendest Du an Deine Krankenkasse mit dem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung.

Ich zahle mittlererweile bereits zum Ende des Vorjahres meines gesamte absehbare Zuzahlung an die KK und bin so bereits ab dem 1. Januar von allen Zuzahlungen befreit.

LG Mario

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Beitrag von Thermikschnueffler Di 26 Mai 2015 - 12:42

Hallo Mario,

herzlichen Dank für Deine Tipps.

Ich bin  glücklicherweise noch unerfahren mit weiteren Behinderungen. Ein Merkzeichen habe ich bisher beim Versorgungsamt nicht beantragt, weil ich bisher zum Glück keine weiteren körperlichen Behinderungen habe. Mein Autofahren ist auf Landstrassen und Stadtverkehr beschränkt. Aber das ist psychisch bedingt. Ich bin gespannt, wie es beim Versorgungsamt mit der rückwirkenden Gültigkeit ausgeht und ob und wie der VdK mich dabei unterstützt.

Der Tipp mit der Zuzahlungsbefreiung gegen Vorauszahlung von Dir ist sehr gut.

Jetzt kümmere ich mich erst einmal um eine Reha im Stimmheilzentrum Bad Rappenau.

Bis demnächst alles Gute!
Peter
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Beitrag von Thermikschnueffler Sa 27 Jun 2015 - 20:18

Abschluss meines Widerspruchsverfahrens

Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe meine Diskussion seit Dezember 2014 mit dem Versorgungsamt/ Landesversorgungsamt  abgeschlossen und meine Klage am Sozialgericht jetzt zurückzogen.

Seit  Mai 2015 habe ich einen neuen GdB 70, für die Zeit davor unverändert GdB 60. Ich war es leid, deshalb noch eine Klage zu führen. Das Landesversorgungsamt hat mir die beiden GdB bestätigt.

Geärgert hat mich in meinem Widerspruchsverfahren, dass das Versorgungsamt aktuelle ärztliche Atteste einholt, mich über diese nicht informiert und neue Sachverhalte darin nicht würdigt.

Viele Grüße
Peter
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Beitrag von Mario Do 9 Jul 2015 - 12:15

Hallo Peter,

ich denke, für einen GdB zu kämpfen, der lediglich 10 über dem bisherigen liegt, hätte wirklich nicht gelohnt. Aber den hat man Dir ja nun auch zuerkannt.

Bei Merkzeichen würde ich schon versuchen mein Recht durchzusetzen, wenn ich dieses Merkzeichen für mich als unbedingt gerechtfertigt und notwendig erachte. Allerdings würde ich deshalb nicht klagen, sondern einfach alle sechs Monate einen neuen Antrag stellen in der Hoffnung, das man das Amt eines Tages schon mürbe macht. Und das erst recht, wenn sich Dein Zustand tatsächlich weiter verschlechtert und die Voraussetzungen für ein Merkzeichen längst erreicht scheinen.

LG Mario

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Beitrag von Michael_ Fr 27 Mai 2016 - 19:36

Juchuuuu,

mein Antrag auf Neufeststellung ist heute durchgegangen.

Nun habe ich 80 %, das G, das B und das aG.
Vorher hatte ich 70 % und kein aG.

Das mehr habe ich wegen der Atemprobleme während des Schlafens bekommen. Ich war Anfang 2015 im Schlaflabor und da habe ich bei leichten Atemaussetzern einer Schlafmaske zugestimmt, aber nach 2-3 Monaten wieder ausgesetzt.

Das Teil hatte mir das Durchschlafen geraubt.

Aber gut, so muss ich nun nächste Woche wegen der Fahrfähigkeit los, den Parkausweis und die Steuererleichterung auf den Weg bringen.

Es ist doch einiges möglich bounce

Gruß Michael
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Beitrag von Mario Sa 4 Jun 2016 - 22:09

Hallo Michael,

ich bin in zwei Wochen auch in so einer Klinik für Pneumologie der Charitè Mitte wegen schlechterer Werte bei diesem Atem-Kapazitätstest.

Mal sehen, was da raus kommt, ggf. stelle ich dann auch einen Antrag auf mehr Prozenten und Merkzeichen. Auf jeden Fall eine gute Anregung, danke! Smile

Und Glückwunsch zum gewonnenen Kampf!

LG Mario

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Beitrag von Gast Di 6 Dez 2016 - 12:29

Moin an alle,

Mitte des Jahres habe ich einen Antrag auf ´Höhergruppierung´ gestellt und habe im November Bescheid bekommen; rückwirkend ab Juni habe ich einen GdB von 80 und MZ aG bekommen.

Als erstes habe ich mir den blauen Parkausweis geholt; das ging ziemlich flott, konnte drauf warten. Damit hört der Krampf, nach einem Parkplatz zu suchen, schon mal auf. Dann habe ich jetzt einen Antrag bei der KK auf eine Pflegestufe laufen, mal sehen, was da kommt. Als nächstes werde ich mir die Behindertenparagraphen vornehmen, mal sehen, was die für mich hergeben.

Wie sagte Christel so schön; Wenn man schon mit dieser seltenen Krankheit behaftet ist, sollte man auch, mit Verlaub, den gesetzlichen Nutzen daraus ziehen. Ich werde weiter berichten.

Schöne Adventszeit und liebe Grüße an alle.
Wigand

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Beitrag von Mario So 11 Dez 2016 - 20:18

Hallo Wigand,

hast Du gut gemacht und gut hinbekommen und ist ja auch nur konsequent, Dein Recht auf Vergünstigungen einzufordern. Nun kannst Du endlich vorm Rathaus parken, während der Bürgermeister 50 m laufen muss. Smile

Ich hab auch demnächst mal vor, eine Höherstufung beim GdB anzugehen wie auch das aG, zumindest ist es eine Empfehlung von Ärzten und Therapeuten und denen soll man doch folgen!

LG Mario

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Beitrag von MartinR (RIP 2022) Fr 10 März 2017 - 18:27

Moin moin,

durch mein 2014 diagnostiziertes SPS hatte ich mit Nebendiagnosen einen GdB von 70, Merkzeichen G,B. Ich habe nun im Januar einen Verschlechterungsantrag, durch die PLS begründet, gestellt und Merkzeichen aG beantragt.

Heute kam der neue Ausweis mit GdB 90 aber nur Merkzeichen G,B.

Mit dem SoVD werde ich nun Widerspruch gegen das Merkzeichen G einlegen. Evtl. hilft mir der kürzlich ergangene Bescheid über die Eingruppierung in den Pflegegrad 3 dabei, das Versorgungsamt von dem aG zu überzeugen.

Ich werde weiter berichten.


LG

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