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Treppensteiger

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Beitrag von Gast Sa 22 März 2014 - 23:19

 bounce Hallo Ihr zusammen

Ich habe vorgestern leider von meiner Krankenkasse eine Absage von finanzieller Unterstützung zum Kauf eines Treppensteigers erhalten.
Ich soll mich an das Landratsamt Abteilung Kreissozialamt wenden.
Hat jemand  Erfahrung mit der Genehmigung von Hilfsmitteln über das Landratsamt?

LG Günter

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Beitrag von chris23 So 23 März 2014 - 9:57

Lieber Günter,
na, dass sind ja alles keine so guten Neuigkeiten von Dir. Ich verstehe es aber nicht so ganz. Der Treppensteiger hat nach dem Pflegehilfsmittelverzeichnis die Hilfsmittel-Nr. 18.6501.1026 und eine Pflegestufe wurde Dir auch bereits bewilligt. Daher begreife ich nicht, warum Deine KK die Zusage verweigert. Welche Ablehnungsgründe wurden denn geschildert?

Ich habe einige Jahre beim Sozialamt im Bereich Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gearbeitet. Aus meiner dortigen Tätigkeit weiß ich noch, dass nach dem SGB XI einmalige Beihilfen für Pflegehilfsmittel (§40 ff. SGB XI) gewährt werden können. Bekommst Du denn Leistungen durch das Landratsamt? Das wäre dann evtl. eine Erklärung.

Lass' den Kopf nicht hängen. Nicht so schnell aufgeben. Vielleicht kann man auch über einen Widerspruch weiterkommen. Was meinst Du?

Grüße aus Kleve

Christel
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Beitrag von Gast So 23 März 2014 - 23:06

Hallo Chris

Danke für Deine Antwort.

Die Ablehnung wurde begründet, das sie nach §14 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) nicht zuständig sind.

Über das Landratsamt habe ich bis jetzt noch nie Leistungen bezogen!!

Ich rufe morgen früh erst mal im LR-Amt an. Ich gebe Dir Bescheid. Gibst Du mir Deine Telefonnummer?

LG Günter

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Beitrag von Mario Mo 24 März 2014 - 21:06

Hallo Günter,

ich würde schon anzweifeln, was Dir die KK da mitgeteilt hat. Wie Christel schon schreibt, sollten die Hilfsmittel wie der Treppensteiger im Pflegehilfsmittelverzeichnis schon der Zuständigkeit der KK unterliegen.

Und da würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Widerspruch formulieren. Nicht ganz einfach umzusetzen, aber vielleicht habt ihr ja eine Geschäftsstelle des Sozialverbandes bei euch im Ort, die Dich dabei unterstützen kann.

LG Mario
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Beitrag von Mario Mo 24 März 2014 - 21:22

Und nochmal Günter,

Im §6 des SGB IX heißt es:

(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein

1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,

2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nr. 2 und 3,

3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,

4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,

5. die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,

6. die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4,

7. die Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4.


Also scheint es doch eindeutig, das Du Deine Leistungen über die KK beantragen musst, wenn Du bisher keine Leistungen vom Träger der Sozialhilfe (also dem Landratsamt) bezogen hast.

Außerdem heißt es im §14 auch, das, wenn sich ein Leistungsträger nicht zuständig fühlt, er den Antrag des Versicherten selbständig an den zuständigen Leistungsträger weiterleitet. Hat denn Deine KK das gemacht? Klingt eher nicht so.

Ganz grundsätzlich heißt es im §4:

(1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,

3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder

4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.


Darin findet man sicherlich einige Dinge, welche man im Widerspruch mit anbringen kann.

LG Mario
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Beitrag von Gast Mo 24 März 2014 - 21:25

Hallo Mario

Vielen Dank für Deine Unterstützung.

Ich habe heute im Landratsamt angerufen.

Nach dem neuesten Beschluss des Bundesgerichtshofes ist tatsächlich das LRA für diese Art von Hilfsmitteln zuständig.

Ich bekomme jetzt ein Formular zugeschickt, zum Ausfüllen, und dann wird entschieden, ob mir Hilfe zusteht oder nicht. Ich werde Dich auf dem Laufenden halten.

LG Günter

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Beitrag von Mario Mo 24 März 2014 - 21:35

Hm Günter,

da hab ich die ganzen Paragraphen hier wohl umsonst rein getippselt. Na macht nix, wir haben wieder was gelernt und Sozialgesetzbücher wurden in ihrer Wirkung offenbar ausgehebelt. Und keiner weiß mehr, wo er was beantragen kann.

LG Mario
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Beitrag von Gast Mo 24 März 2014 - 21:44

Hallo Mario

Umsonst war es nicht.

Es ist lehrreich, sowas erst mal zu wissen. Wer weiß, was noch kommt.

Also noch mal dankeschön.

LG Günter

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Beitrag von chris23 Di 25 März 2014 - 10:15

Hallo Günter,
ich habe mir gerade den § 14 SGB IX mal angesehen, aber ehrlich gesagt diese Zuständigkeitsregelung nicht wirklich verstanden. Eigentlich ist es ja auch völlig egal, wo Du nun den Antrag stellst. Hauptsache, dieser Treppensteiger wird Dir bewilligt. Dann warte erst mal die Antwort des Landratsamtes ab. Meine Telefonnummer kannst Du auch haben. Ich schicke Dir eine private Nachricht.
Viele Grüße
Christel
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Treppensteiger Empty Re: Treppensteiger

Beitrag von Gast Di 25 März 2014 - 22:08

Hallo Chris

Du hast recht die Hauptsache ist eine Genehmigung des Treppensteigers. 

Es vergeht eben wieder Bearbeitungszeit, die nicht hätte sein müssen, wenn die KK eher reagiert hätte, und die Zuständigkeit schneller geklärt hätte.

Morgen bekomme ich eine Antwort von meiner Hausärztin in Bezug auf eine Vitaminkur.

LG Günter

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