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GdB und das Merkzeichen aG

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Beitrag von Mario Do 7 Aug 2014 - 12:42

Hallo ihr's,

ich hab mal wieder ein Urteil gefunden, was den einen oder anderen vielleicht interessiert:

Um als "außergewöhnlich gehbehindert (aG) anerkannt zu werden, muss man laut Sozialgericht Karlsruhe einen Grad der Behinderung der Beine von mindestens 80 vorweisen können. Die Anerkennung "aG" ist Voraussetzung für die Nutzung von Behinderten-Parkplätzen (Az.: S 1 SB 2343/13).

Eine ziemlich hohe Hürde, allerdings weiß ich nicht, inwieweit die Entscheidung eines Sozialgerichts dann auch bundesweit als Entscheidungsgrundlage dient.

LG Mario
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Beitrag von Frank59 Sa 24 Apr 2021 - 22:33

Ich habe einen GdB 80% mit den Merkzeichen G.

Im Dezember 2020 hat man im RKU Ulm mich gebeten die Merkzeichen aG und B zu beantragen. Im dazugehörigen Bericht heißt es:

(Auszug)
Hinweis an das Versorgungsamt/Landratsamt:
„Bei …... liegt inzwischen eine schwerste Beeinträchtigung des Gehvermögens vor, er
ist daher nicht in der Lage entsprechende Wegstrecken zu Fuß zurück zu legen, so dass zum
Nachteilsausgleich die Kriterien für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
(Merkzeichen ,,aG") bestehen. Darüber hinaus liegt die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung
(Merkzeichen ,,B") vor. Neuromuskuläre Erkrankungen, insbesondere die PLS, sind in den
Tabellen zur Einstufung des Grades der Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Mit den
Hinweisen auf die Analogie zu den übrigen aufgeführten Bewegungseinschränkungen ist die
Schwere der Gesamtsymptomatik nicht zu erfassen. Vor allen Dingen wird so der schnellen
Progredienz keine Beachtung geschenkt. ln der Praxis tritt i.d.R. bereits während der Bearbeitung
des Antrags eine Verschlechterung der Erkrankung ein. Wir bitten Sie, diese Aspekte des
Krankheitsverlaufes unseres Patienten bei lhrer Entscheidung zur Feststellung des Grades der
Behinderung zu berücksichtigen.“

Heute habe ich den Bescheid zu meinem Antrag vom Januar bekommen. Das Merkzeichen B wird mir zu erkannt in Verbindung mit dem bestehenden Merkzeichen G.

Das Merkzeichen aG wurde abgelehnt. Die Begründung wundert mich, weil dort die medizinische Notwendigkeit eines Rollstuhls gefordert wird. Diese zwingende Voraussetzung kannte ich aufgrund von Gesetzestexten im Internet nicht.

Ich beabsichtige mich beim VdK schlau zu machen. Ich will das so nicht akzeptieren.

Kennt jemand die zwingende Voraussetzung einer medizinischen Notwendigkeit eines Rollstuhls für das Merkzeichen aG?

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Beitrag von MartinR (RIP 2022) So 25 Apr 2021 - 13:02

Moin Frank,

die noch mögliche Gehstrecke ist für das Merkzeichen aG das entscheidende Kriterium. Eine max. Gestrecke von wenigen Metern sollte im Bericht bestätigt werden. Somit besteht quasi eine Rollstuhlpflicht. Embarassed
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Beitrag von Frank59 So 25 Apr 2021 - 18:11

Hallo Martin,

die maximale Gehstrecke ist bei mir noch so, dass ich nicht zwingend auf einen Rollstuhl angewiesen bin. Darüber bin ich zunächst froh. Aber der Rollator muss immer dabei sein. Sonst geht es nicht.

Dann ist der Rolli eine Quasi Anforderung, auch wenn es im Gesetzestext nicht explizit erwähnt wird.

Gestern Abend habe ich dafür auch eine mögliche Bestätigung gefunden. Bisher war ich so informiert, dass man nur dem Merkzeichen aG eine Berechtigung für den Behindertenparkplatz erhält.

In meinem neuen Bescheid (Merkzeichen B wurde zusätzlich zum Merkzeichen G zuerkannt) lag ein Beiblatt. Dort hatte ich übersehen, dass es vier Ausnahmefälle gibt in dem die Parkberechtigung für Behindertenparkplätze erteilt wird. Dazu gehört mein Fall mit GdB 80% und den Merkzeichen G und B. Dort steht aber der Hinweis, dass man damit nicht auf Behindertenparkplätzen parken darf, die ausdrücklich mit einem Zusatzschild "nur für Rollstuhlfahrer" ausgewiesen sind.

Damit schließt sich der Kreis zur Quasi Anforderung. Und macht so dann Sinn.

Ich werde diese Parkberechtigung jetzt bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen. Mal sehen was entschieden wird. Diese Parkberechtigung ist mir wichtig, da ich die Türen im Auto immer sehr weit aufmachen muss, um auszusteigen. Dann kann meine Frau mir den Rollator reichen. In normalen Parkplätzen fehlt der Platz.


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Beitrag von MartinR (RIP 2022) Mo 26 Apr 2021 - 19:27

Moin Frank,

bei uns ist das Ordnungsamt der Gemeine für den Parkausweis zuständig. Dort kannst Du per Post unter Vorlage von Kopien des Behindertenausweises und des Merkblattes den Parkausweis beantragen. Bie Bearbeitung hat bei mir 1 Woche gedauert, dann war der Parkausweis im unserem Briefkasten mit der Rechnung in Höhe von ca. 20,00€. Ist der Behindertenausweis befristet, läuft auch der Parkausweis nur befristet. Beide Seiten des BA kopieren zum Vorlegen. Laughing
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Beitrag von Michael_ Do 29 Apr 2021 - 23:18

Hi,
Ich habe das Kennzeichen aG 80 %.
Bei meinem Antrag hatte mein Neurologe angegeben das das Laufen nur mit Rollator möglich ist.
Die Strecke wurde mit 300 Metern angegeben.
Einen Rollstuhl hatte ich damals noch nicht. ( Verstaubt im HWR)

Beim dritten Verschlechterungsantrag wurde das aG gewährt.
Davor kam immer die Begründung das man Oberschenkel amputiert sein müsste...

Jede einz zwei Jahre war der nächste Antrag fällig.
Nun ist Schluss mit dem genervte.

Viele Grüße
Michael
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