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PS I und Pflegeberatung

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Beitrag von chris23 Mi 10 Apr 2013 - 14:09

Hallo,

psst, ja ich habe die PS I mittlerweile. Aber nicht verraten. Ich bin darauf nicht sonderlich stolz, aber es beschert mir immerhin 235,- € mehr im Monat. Die kann ich neben meiner schmalen Pension echt gut gebrauchen. Der Antrag wurde nach der ersten Begutachtung abgelehnt. Dagegen habe ich keinen Widerspruch erhoben, sondern statt dessen nach einer Wartezeit von sechs Monaten einen neuerlichen Antrag gestellt. Dann hat es geklappt.

Heute hatte ich einen Termin für eine Pflegeberatung. Die muss man bei der PS I halbjährlich in Anspruch nehmen. Die Mitarbeiterin der Caritas war sehr freundlich und ich fühlte mich hinterher gut und umfassend beraten. So wusste ich beispielsweise gar nicht, dass man im Falle eines Ausfalls der pflegenden Person auch Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann. Dies geht bei der PS I bis zu einem Höchstbetrag jährlich von 1.550,- €. Im Klartext bedeutet dies, ich beauftrage (fiktiv oder tatsächlich) eine andere Person mit meiner Pflege und kann die geleisteten Stunden dann mit einem Stundensatz abrechnen und die Abrechnung zur Erstattung bei meiner Beihilfe und Pflegeversicherung vorlegen. Alternativ könnte ich von diesem Geld auch eine Alltagsbegleitung nehmen, wenn ich das mal nicht alleine schaffe. Ist doch cool, oder?

Weiterhin denke ich ersthaft über einen Hausnotruf nach. Ich neige zu Stürzen und bin hier in meiner Wohnung oft alleine. Den könnte ich schon für einen monatlichen Beitrag von 11,- € bekommen. Ich muss mich damit noch eingehender beschäftigen und schlaf noch mal drüber.

Außerdem bekomme ich jetzt ein MOTOmed-Gerät leihweise von der Caritas zur Verfügung gestellt. Da kann ich zukünftig auch zuhause trainieren, wenn ich mal nicht zur Physio oder zum Reha-Sport kann oder wenn Feiertage sind. Da habe ich mich sehr gefreut, so brauche ich mich nicht selber um die Beschaffung bemühen.

Insgesamt war das Gespräch jedenfalls sehr positiv. Hat jemand von Euch auch bereits eine Pflegestufe, oder diese beantragt? Wie ist das gelaufen?

Liebe Grüße
Christel
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Beitrag von helmut göbel Mi 10 Apr 2013 - 15:37

hallo christel,

die verhinderungspflege bekommst du erst nach 6 mon. pflegestufe, die pflegeperson darf nicht mit dir verwandt sein bis 2. grad, sonst bekommst du nur fahrgeld. wenn du eine bekannte hast, die darf die verhinderungspfege machen, auch wenn sie arbeitslos oder hartz 4 bekommt oder schon einen 450€ job hat, das darf sie auf jeden fall auch noch machen.

ich habe pflegestufe 2 und ich nehme die stundenweise verhinderungspflege in anspruch .

jede woche kommt jemand vorbei und reinigt die wohnung oder hift meiner frau, wenn die verhindert ist oder eine auszeit braucht.

liebe grüße an alle

helmut
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Beitrag von chris23 Mi 10 Apr 2013 - 18:16

Hallo Helmut,

da bin ich aber froh, noch jemand mit Pflegestufe. Ich dachte wirklich, ich wäre hier alleine an Board. Die anderen sind nämlich alle noch ziemlich fit und müssen sich über so etwas - zum Glück - keine Gedanken machen.

Danke für Deine guten Tipps. Ich werde sie beherzigen. So, dann hast Du also schon die PS II und das ohne Rollstuhl. Da staune ich aber nicht schlecht. Der Arzt, der die Begutachtung bei mir durchgeführt hat, war mehr als genau und ich habe die PS I auch nur mit Ach und Krach bewilligt bekommen. Ich dachte immer, solange ich noch laufen kann, alleine lebe und hier noch so Kleinigkeiten erledigen kann, besteht für die PS II keinerlei Chance. Nun ja, dass liegt sicherlich auch zu einem Großteil an den begutachtenden Personen. Ich hatte da leider ein seltenes Exemplar der Gattung "Mensch" erwischt. Man kann sich die Gutachter ja leider nicht aussuchen.

Noch eine Frage zum Schluss. Wenn ich die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehme, dann wird das Pflegegeld nicht gekürzt, oder?

Liebe Grüße
Christel

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Beitrag von helmut göbel Mi 10 Apr 2013 - 22:18

hallo christel,

nein bei der stundenweise verhinderungspflege wird das pflegegeld nicht gekürzt.

grüße an alle
helmut
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Beitrag von chris23 Mo 7 Jul 2014 - 18:29

Hallo Ihr, hallo Helmut,
ich habe nochmal eine Frage zur Verhinderungspflege, die ich nach Deinem guten Tipp seit dem letzten Jahr in Anspruch nehme.
Die Verhinderungspflege macht eine gute Freundin von mir und ich bezahle ihr natürlich den Aufwand mit dem Geld, das ich über die Verhinderungspflege bekomme. Meine Freundin fragte mich jetzt, ob sie die Einnahmen im Rahmen des Einkommenssteuerausgleiches beim Finanzamt angeben muss. Da ich das so nicht beantworten konnte, habe ich einen Bekannten beim hiesigen Finanzamt gefragt. Er meinte, dass meine Verhinderungspflegeperson wie eine geringfügig Beschäftigte anzusehen wäre und ich sie dann auch anmelden und Versicherungsbeiträge abführen müsste. Darf ich fragen, wie Du das geregelt hast? Stimmt das so und gibt Deine Ersatzpflegeperson diese Einnahmen bei ihrem Finanzamt an? Falls Dir das hier an dieser Stelle zu "öffentlich" ist, würde ich mich auch über eine persönliche Antwort freuen. Ich hoffe, es geht Dir soweit gut.
Liebe Grüße
Christel
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Beitrag von Gast Mo 7 Jul 2014 - 21:42

 sunny Hallo Ihr

Seit 01.06. 2014 bin ich in Pflegestufe 2 gekommen.
Jetzt kommt auch ein Pflegedienst.

LG günter

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Beitrag von Gast Fr 11 Jul 2014 - 22:42

Hallo Christel!

Pflegegeld zählt ja nicht als Einkommen. Auch nicht die Person, die es empfängt. Soweit ich bisher mitbekommen habe gilt das auch so bei der Verhinderungspflege, wenn diese über private Personen läuft.

Viele Grüße
Ramona

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Beitrag von chris23 Sa 12 Jul 2014 - 10:38

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, dass man diese Einnahmen versteuern soll. Ich habe nochmal mit der Pflegeberatung der örtlichen Caritas telefoniert, aber dort konnte man mir dazu keine Auskunft geben. Meine Freundin hatte zwischenzeitlich eine Steuerberaterin hinzugezogen und die war der gleichen Ansicht.

Helmut, lieben Dank für die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen. Das hat mir eine zeitaufwendige Google-Suche erspart. Nach anfänglichen Schwierigkeiten mit der Pflegekasse bekomme ich die Leistungen immer recht zügig ausbezahlt.

Günter, ja was soll man Dir wünschen? Sicherlich ist es nicht besonders erstrebenswert, die PS II zu bewilligt zu bekommen. Anderseits - Du hast (leider, leider) diese vielen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und bist dadurch in Deinem Alltag sicher sehr eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen. Da finde ich es nur angemessen, dass der/die Gutachter/-in des MdK das auch anerkennt und Dir keine Steine in den Weg legt. Auch wenn ich Dir von Herzen etwas anderes gewünscht hätte. Wir haben leider keine Wahl und müssen uns irgendwie mit diesem Leben anfreunden und versuchen, das Beste daraus zu machen. Wie hat die Gudrun neulich so schön geschrieben: "Wenn man bis zum Hals in der Sch... steckt, sollte man den Kopf nicht hängenlassen..."

Lg.
Christel
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Beitrag von helmut göbel So 13 Jul 2014 - 0:32

hallo Christel,

schau mal in deine PN ich hab dir was geschickt.

gruß helmut
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Beitrag von MartinR (RIP 2022) Di 7 März 2017 - 18:58

Moin moin alle zusammen,

am 22.02. war der MdK bei uns nachdem ich einen Höherstufungsantrag gestellt hatte.  Aus der im Dezember 2014 diagnostizierten SPS (Stiff-Person-Syndrom) hatte ich im August '15 die PS I zuerkannt bekommen. Mit Änderung der Diagnose im Dez. '16 in PLS und einer starken Verschlechterung meiner Probleme stellte ich Anfang Feb. den Höherstufungsantrag.

Die Gutachterin war erst etwas distanziert, wurde aber dann lockerer, als sie sich ein Bild von mir und meinen Problemen gemacht hatte. Durch meine Sprechschwierigkeiten habe ich nur die Begrüßung und wenige Fragen beantworten können. Den Rest hat meine Frau beantwortet. Heute kam der Bescheid: nun bin ich in den Pflegegrad 3 eingestuft.

Das neue System der Begutachtung lässt dem Gutachter keinen Spielraum; alles wird per PC erfragt, die Antwort eingegeben und der PC errechnet daraus die Punkte. Die Punkte der Antworten werden dann addiert und daraus dann ein Modulwert errechnet.  Die verschiedenen Module haben unterschiedliche Gewichtungen, sodass es nicht mit dem einfachen Addieren getan ist.

Wer einen Antrag auf Pflegegrad stellen will, sollte sich vorher unbedingt mit dem Thema auseinander setzen. Bei meiner Krankenkasse (Barmer West) konnte ich mir vorher Infoprospekte holen, in denen alles genau erläutert ist. Dabei war auch ein Prospekt mit allen Fragen und Erklärungen zu den Fragen. Dadurch konnte ich für mich schon mal eine Selbsteinschätzung erarbeiten und mich gut vorbereiten.

Soweit erst mal.

Viele Grüße

Martin
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Beitrag von Mario Mo 3 Apr 2017 - 12:15

Hallo Martin,

da weiß ich man nicht recht, ob ich Dir zum Pflegegrad (so heißt es ja nun) 3 gratulieren soll, aber zumindest macht es Dir Dein Leben etwas komfortabler und Du wirst doch um einiges entlastet, ob nun in der persönlichen Pflege, im häuslichen Bereich oder auch finanziell.

Diesen PC-Test hab ich auch schon mal online gemacht - bin nicht so ganz sicher, ob der nun mit Deinem übereinstimmt. Ich hab ihn mal mit meinen "Mindesteinschränkungen" ausgefüllt; danach kam ich auf 18,5 Punkte, was wohl dem Pflegegrad 1 entspricht. Irgendwie komme ich mir aber doch zu blöd vor, jetzt den Pflegegrad zu beantragen, zumal ich in der 5. Etage wohne und allein das wohl den Begutachter von einer Einstufung abhalten dürfte.

Hier gibt es beim Landratsamt so einen Pflegestützpunkt für Beratungen, vielleicht sollte ich zunächst dort vorstellig werden!?

LG Mario

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Beitrag von Gast Di 13 Jun 2017 - 12:06

Moin an alle,

auf www.pflege.de gibt es einen Pflegegradrechner mit den dazugehörigen Notizen für jedes Modul. Dies ist eine gute Vorbereitung für einen Antrag.

Hier ist der Link: Pflegegrad-Rechner

Gruß Wigand

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Beitrag von Michael_ Fr 15 Sep 2017 - 18:39

Hi,
ich stelle nun mal den Antrag auf die erstmalige Einstufung beim Pflegegrad.
Vielleicht kommt Pflegegrad 1 raus, wie der Test von Wigand rausspuckte.

Mal gucken, wie das mit dem MD klappt.

Melde mich dann wieder.

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Beitrag von Wilfried So 17 Sep 2017 - 11:50

Hallo Freunde,

ich habe Anfang April bei meiner Kasse mal nachgefragt, wie sich das mit einem Antrag auf Pflege verhält.

Im Juni habe ich dann den Antrag auf Pflege eingereicht und nach einigen Nachfragen, wann denn eigentlich eine Person vom medizinischen Dienst mit mir sprechen wollte, hat sich jemand angemeldet für den 31. August.

Gekommen ist eine zu meiner Überraschung eine sehr junge und äußerst freundliche und verständnisvolle Frau. Sie versprach mir am Ende des Gesprächs eine sofortige Bearbeitung und 5 Tage später, ich konnte es nicht fassen, hatte ich den Bescheid mit dem Ergebnis, Pflegegrad 2, in der Hand. Das nenne ich dann mal "voller Erfolg".

Jetzt kommt noch dazu, daß der Termin, als ich nur zur Info mal nachgefragt habe, als Antragstellung gewertet wurde. Das bescherte mir noch eine stattliche Nachzahlung. Also als Schlussfolgerung kann ich nur sagen, es geschehen auch heute noch Zeichen und Wunder und unter den Prüfern auch wohlgesinnte Leute.

Ich kann nur hoffen, daß auch der ein oder andere ähnliches erlebt.

Dir lieber Michael einen gleich guten Erfolg bei deiner Antragstellung.

Allen anderen einen schönen Tag.

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Beitrag von Mario So 5 Nov 2017 - 21:10

Hallo Wilfried,

eine saubere Leistung. Von Dir, aber auch von den Prüfern und Entscheidern. Das es so klag- und reibungslos läuft, hört man allerdings wirklich selten. Man hat ja fast den Eindruck, die mussten unbedingt noch Gelder loswerden.

Aber natürlich wirst Du auch Deine Einschränkungen gut vermittelt haben und die Dame vom Mediz. Dienst war auch sehr genau. Bestimmt ermöglichen Dir die Gelder aus der Pflegeversicherung nun die eine oder andere gute Hilfe für Deinen gewiss nicht leichten Alltag.

LG Mario

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Beitrag von Michael_ Sa 11 Nov 2017 - 23:51

Hi,
ich hatte Anfang der Woche eine Begutachtung durch medizinischen Dienst im Hause. Meine Frau hat dem Mann die Tür aufgemacht, und es war eine unvoreingenommene Type, wo ich mich auch nicht verstellt hatte. Gesprochen habe ich auch wohl so wie immer, also leise verwaschen undeutlich.

Ursprünglich wollte ich eigentlich nicht soviel sagen, aber ich bin mitteilsam und will das die richtige Antwort kommt. Ob der mich immer verstanden hat weis ich natürlich nicht. Zum Schluss sagte er das er den Pflegegrad 2 vorschlagen  wird. Schaun wir mal was wird.

Bei der Rentenberatung war ich auch diese Woche. Aber das war nicht so kompetent. Da wird noch geblättert, wenn es Fragen zur Teilverrentung gibt. Und das Ergebnis auf den Taschenrechner geschätzt. Mit 64 darf ich ungekürzt in Rente, also noch 7 Jahre durchhalten. Mein nächstes Ziel ist erstmal die 60 erreichen.

Nun habe ich auch schon mit dem Personalchef geredet und von 34 auf 32 Wochenstunden bei einer 4-Tage-Woche ab 2018 reduziert. Mittwochs ist für mich seit 2 Jahren das kurze Wochenende Wink.

Von der Teilverrentung sehe ich noch ab, da ich derzeit von dem Einkommen noch gut leben kann. Dann fällt die Rente am Ende höher aus.

Viele Güße
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Beitrag von Wilfried So 12 Nov 2017 - 10:01

Hallo Michael,

ich denke, das du richtig gehandelt hast, indem du zum einen offen und gesprächsbereit dem Prüfer entgegen gekommen bist. Im weiteren bringt es nichts, dem Prüfer etwas vorzumachen, letztlich wird er sich ggf. verars... vorkommen und dann geht das evtl. nach hinter los. Über eins sollte man sich klar sein, diese Leute kommen viel rum und auf Grund Ihrer Erfahrungen erkennen Sie Ihre "Schweine schon am Gang". Also, möglichst ehrlich sein und wenn nötig nur ein klein wenig dramatisieren.

Ich denke, du wirst den Plegegrad 2 schon erhalten, denn es ist nicht gewöhnlich, das dir schon bei diesem Termin eine Zusage gemacht wird.

Alles Gute
Wilfried

PS. Ich bin zur Zeit (seit 3 Tagen)  in der REHA in Bad Sooden in der Klinik Hoher Meißner. Bis jetzt kann ich noch nicht viel berichten, da ich noch keine Anwendungen bekommen habe.
Weitere Infos im Forum (Klinikaufenthalte u. REHA)
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Beitrag von Michael_ Sa 18 Nov 2017 - 21:00

Danke Wilfried für deine Antwort.

Nun habe ich den Bescheid von der Krankenkasse bekommen.
Ich habe Pflegegrad 2.


Ok, wenn ich auch lieber Hüpfen können möchte.
Keine Arme keine Kekse...

Viele Grüße
Michael
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Beitrag von Mario Mi 29 Nov 2017 - 21:51

Hallo Michael,

das ging ja wirklich fix und es war richtig so, wie es Wilfried schon beschrieben hat. Lieber natürlich und locker geben, als dem Gutachter was vorspielen zu wollen. Hast ja gesehen, das man bei wirklichem Bedarf und einem kompetenten Gutachter auch Erfolg haben kann. Ich wünsche Dir, das Dir mit den zusätzlichen Mitteln nun auch mehr angemessene Unterstützung zukommen wird.

LG Mario

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Beitrag von Andreas Do 10 Jun 2021 - 16:24

Hallo,

im Augenblick habe ich Pflegegrad 1, am 18.06.21 kommt eine Dame vom MDK und schaut sich das an, ob es höher geht.

LG Andreas
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Beitrag von Mario Di 3 Aug 2021 - 20:16

Und Andreas,

gibt es schon was zu berichten von Deiner Begutachtung durch den MDK?

LG Mario

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Beitrag von Andreas Mi 4 Aug 2021 - 8:07

Hi Mario,

ja die Pflegegrad wurde auf 3 aufgestockt, hatte eine ganz nette Dame. Die mir auch viel erklärt hat, warum meine Sachen, die angekreuzt habe, auch nicht stimmten.

LG Andreas
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Beitrag von Mario Do 5 Aug 2021 - 20:19

Hallo Andreas,

na das hat doch schon mal gelohnt und bringt Dir einiges an Leistungen bzw. Geld, was Du sicherlich gut für Deine Zwecke einsetzen kannst.

Bei dem Pflegegrad sollte doch auch beim GdB einiges drin sein für Dich, auch wenn beide offiziell nichts miteinander zu tun haben.

LG Mario

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