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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse

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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse  Empty Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse

Beitrag von Thermikschnueffler Do 5 Jan 2017 - 18:35

Guten Tag im Neuen Jahr,

ich überlege, mich bei der Krankenkasse von den gesetzlichen Zuzahlungen für Medikamente, Hörgeräte, Heilmittel (Physio, Logo etc.) befreien zu lassen. Ab GdB 70 beträgt die vorab zu entrichtende pauschale Zuzahlung pro Jahr an die Krankenkasse 1% vom Bruttoeinkommen. Dies ist auch rückwirkend für 4 Jahre möglich.

Wer hat Erfahrungen mit der praktischen Abwicklung ?

Vielen Dank für Eure Informationen !

Peter
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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse  Empty Re: Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse

Beitrag von helmut göbel Sa 7 Jan 2017 - 2:43

Hallo Peter,

Ich mache das schon seit 6 Jahren. Man muss alle Jahreseinkünfte brutto angeben, ich zum Beispiel muss meine Rente, meine Zusatzrente vom Bau, von meinem Nebenjob und das Gehalt von meiner Frau; dann gehen noch verschiedene Pauschale ab, je nachdem ob man noch Kinder hat, die keine Einkünfte haben.

Vom gesamt Bruttoeinkommen muss man 1% im voraus bezahlen, man hat die Möglichkeit, die Vorauszahlung erst zum 01.02. abbuchen zu lassen. Dann muss man keine Belege mehr sammeln und die Vorauszahlung reiche ich dann beim Finanzamt ein.

Bei meinen vielen Anwendungen liege ich deutlich über den 1 %.

Ich gehe immer zu meiner Zweigstelle von der KK und immer zur gleichen Dame, die kennt meinen Verlauf, ist nur 8 km entfernt von mir.

Grüße an alle
Helmut
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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse  Empty Zuzahlungsbefreiung

Beitrag von Thermikschnueffler So 8 Jan 2017 - 16:04

Hallo Helmut,

herzlichen Dank für Deine Antwort. Sie hilft mir schon weiter. Aber was gilt als Zuzahlung ?
Sicher wohl nur für Medikamente und Therapien. Auch auch für Hörgeräte ?
Für Brillen sicher nicht, weil sich da die KK nicht beteiligt.

Die KK bucht die Pauschale dann am Jahresanfang ab und schickt einen Zuzahlungsbefreiungs-Ausweis für die Apotheke etc.?

Viele Grüße
Peter
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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse  Empty Re: Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse

Beitrag von helmut göbel So 8 Jan 2017 - 22:04

Hallo Peter,

Für alles wo du etwas zuzahlen musst, Reha, Krankenhaustagegeld.

Bei Brillen und Hörgerät kenne ich mich nicht aus da ich beides noch nicht habe.

Gruß Helmut
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Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse  Empty Re: Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse

Beitrag von Mario Mi 25 Jan 2017 - 17:58

Hallo Peter,

ich reiche den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung auch schon immer im Vorjahr ein mit allen Angaben über die Einkünfte und dann wird dieser 1-%-Eigenanteil Anfang Januar von meinem Konto abgebucht. Die Karte für die Zuzahlungsbefreiung 2017 habe ich z.B. bereits Ende September 2016 erhalten.

Vorher hatte ich auch öfter das Problem von Antrag auf Zuzahlungsbefreiung und laufenden Therapien und es kam zu Mehrfachberechnungen und unnötigem Briefverkehr.

Bei Brillen gilt diese Befreiung leider nicht, bei Hörgeräten kenne ich mich wie Helmut nicht aus, vermute aber, das es ähnlich ist wie bei Brillen. Näheres erfrage doch einfach bei der KK.

LG Mario

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Beitrag von MartinR (RIP 2022) Do 27 Dez 2018 - 16:45

Moin moin,

ich habe der KK beim letzten Antrag eine Einzugsermächtigung erteilt. Mitte November bekam ich eine Benachrichtigung, wie hoch der Eigenanteil für 2019 sei und wann er abgebucht wird. Nach Eingang des Geldes bekam ich die Befreiunskarten kurz vor Weihnachten zugeschickt. Nur bei Einkommensänderungen soll ich die KK benachrichtigen, sonst geht alles automatisch.

LG

Martin
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